Image
  • Beschriftungen
    • Fahrzeugbeschriftung
    • Schaufensterbeschriftung
    • Sichtschutzfolie
  • Digitaldruck
    • Flyer, Visitenkarten & Briefpapier
    • Großformatdruck
    • Aufkleber & Etiketten
    • Banner, Planen & Roll-Ups
  • Schilder
    • Werbeschilder
    • Hinweisschilder
    • Bauschilder
    • Magnetschilder
  • Leuchtreklame
    • Leuchtkästen
    • 3D-Buchstaben
    • LED-Leuchtbuchstaben
  • Referenzen
  • Showroom
  • Kontakt
Angebot anfragen

AGB

  1. Home
  2. AGB
Den Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers auch wenn sie mündlich, durch Telefon und Fax gemacht werden, auch dann, wenn der Lieferant  hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.
Die Angebote der Lieferanten einschließlich der Lieferzeiten sind freibleibend.  Soweit nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand und sind in netto angegeben. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor.  Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerber nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen und Entwürfe, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller über. Bei Lichtwerbeanlagen, bei denen einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Elektrische Zuleitungen, Gerüstbau-, Maurer-, Maler-, Fundament-, Abdichtarbeiten.
Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige Änderungen sind vom Besteller unverzüglich schriftlich dem Lieferanten bekannt zu geben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände, Ver- zögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.
Versand oder- Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Besteller. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich, bei Empfang, gegenüber dem Transporteur festgestellt und dokumentiert werden. Werden Lichtwerbeanlagen durch den Lieferanten montiert, ist der Besteller zur unverzüglicher Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme innerhalb 12 Werktagen durchzuführen (§ 12 Ziff. 2 VOB Teil B) Versand- oder Montagefertig gemeldete Ware die vom Besteller innerhalb von 5 Werktage nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt die Rechnungsstellung.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis nach Montage- bzw. Lieferbereitschaft fällig. Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Reisende, Vertreter, Monteure und Fahrer des Lieferanten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferanten, einschließlich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Besteller leistet Vorauszahlung.

Alle Waren des Lieferanten bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Lieferanten. Der Besteller ist berechtigt, die Lieferungen im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen.

Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm nicht gestattet, er ist verpflichtet die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, und zwar mit der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Lieferanten übergeht: Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Lieferanten in irgendeiner Weise aus-schließlich oder beeinträchtigen. Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarung eingeben, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Lieferanten zunichte macht oder beeinträchtigt. Zur Einziehung der an den Lieferanten abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt; der Lieferant behält sich jedoch ausdrücklich die selbstständige Einziehung der Forderungen, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers, vor. Auf Verlangen des Lieferanten muss der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, vom Lieferanten nicht verkauftenWaren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Einfüllung eines Werkoder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrage die vorstehenden Bedingungen entsprechend.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgten für den Lieferanten als Hersteller, ohne ihn zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen wird der Lieferant Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Lieferanten und verwahrt sie unentgeltlich für ihm. Die so entstandenen Mit-eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Übersteigt der Wert der dem Lieferanten zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10%, so ist der Lieferant auf Verlangeninsoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen.
Mängel der Ware sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zwar spätestens innerhalb 5 Werktage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaige Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Lieferant zur Nachbesserung berechtigt. Lässt er eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung oder sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist – auf Wandlung des Vertrages.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Der Ausschluss gilt nicht, insoweit der Lieferant in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet. 
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schaden-ersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn der Lieferant haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend.

Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübertragung auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt unberührt. Material- oder Fertigungs-bedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelrüge.
Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, übernimmt der Lieferant ausgenommen für Leuchtstofflampen, Glühlampen und Sicherungen – eine Garantie von 24 Monaten für Hoch-spannungs-Leuchtröhren unter Zugrundelegung einer durch-schnittlichen Betriebsdauer von 6 Stunden täglich. Darüber hinaus leistet der Lieferant für von ihm gelieferte Anlagen 6 Monate Garantie, für von ihm montierte Anlage 24 Monate. In allen Fällen müssen die festgelegten Mängel auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Im Gewährleistungsfall übernimmt der Lieferant die Aufwendungen für die Behebung des Mangels. Die Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten gezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden oder wenn die gelieferten Anlagen von Dritten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind, außerdem, wenn ein vom Lieferanten nicht autorisiertes Unternehmen, Eingriffe in die Anlage vornimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Lieferanten. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Sitz des Lieferanten, nach unserer Wahl, auch Sitz des Bestellers und bei Wechsel- und Scheckklagen auch der Zahlungsort.
LoGo! Werbetechnik Tschasche
LoGo! Werbetechnik Tschasche realisiert fortschrittliche Werbetechnik in Frankfurt, Offenbach, Mühlheim, Hanau und Rhein-Main. Und zwar schnell, flexibel und zuverlässig. Vom einfachen Aufkleber über ausdrucksstarke Fahrzeugbeschriftung bis hin zur effektvollen Lichtwerbung. Überzeugen Sie sich selbst!

Entdecken Sie uns


  • Werbetechnik
  • Showroom
  • Kontakt
  • Referenzen
Angebot anfragen

Lösungen


Beschriftungen (3)
Digitaldruck (4)
Leuchtreklame (3)
Schilder (4)

Folgen Sie uns


Kontaktieren Sie uns


LoGo! Werbetechnik Tschasche
Philipp-Reis-Straße 18
63165 Mühlheim am Main

06108 796530
info@logo-werbung.info
WhatsApp-Beratung
Image

Datenschutz

|

Impressum

|

AGB

Webdesign by

Image

Klickexpert

LoGo! Werbetechnik Tschasche


Seit über 20 Jahren realisieren wir Ihre Projekte und decken alle wichtigen Bereiche der Werbebranche ab.
  • Werbetechnik
  • Showroom
  • Kontakt
  • Referenzen
WhatsApp-Beratung
06108 796530

Unsere Leistungen


  • Beschriftungen
  • Digitaldruck
  • Schilder
  • Leuchtreklame

Haben wir Ihr Interesse geweckt?


Dann lassen Sie uns jetzt Ihr individuelles Projekt besprechen! Teilen Sie uns mit, mit welcher Werbetechnik wir Ihnen helfen können. Per Kontaktformular, per Telefon oder ganz einfach per WhatsApp.

Das können Sie erwarten


Angebot innerhalb von 24 Stunden

Layouterstellung nach Ihren Wünschen

Werbetechnik von A bis Z: vom Layout bis hin zur Montage

Schnelle Projektumsetzung, auch an Wochenenden und Feiertagen

Archivierung Ihrer Layouts für Folgeprojekte

Image
Ihr Patrick Tschasche

Jetzt Angebot anfragen!








    Oder per WhatsApp anfragen
    Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
    Wir verwenden Cookies, um Inhalte und den Webseitenbesuch zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und Webseitenzugriffe zu analysieren. Informationen zur Webseitennutzung geben wir außerdem an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Weitere Informationen erhältst du in unserer Datenschutzerklärung.
    Alle akzeptierenEinstellungen
    Manage consent

    Privacy Overview

    This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
    Necessary
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Functional
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    Performance
    Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
    Analytics
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_F6579M5WLK2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    _gat_gtag_UA_47281239_11 minuteThis cookie is set by Google and is used to distinguish users.
    _gcl_au3 monthsProvided by Google Tag Manager to experiment advertisement efficiency of websites using their services.
    _gid1 dayInstalled by Google Analytics, _gid cookie stores information on how visitors use a website, while also creating an analytics report of the website's performance. Some of the data that are collected include the number of visitors, their source, and the pages they visit anonymously.
    Advertisement
    Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
    Others
    Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.
    SPEICHERN & AKZEPTIEREN
    Unterstützt von CookieYes Logo